Freitag, 08.11.2024 um 17.00 Uhr Laternenumzug
Mittwoch, 04.12.2024 um 17.00 Uhr Lebendiger Adventskalender
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Arche Noah
Die Arche entwickelt sich stetig weiter! Unsere Überzeugung festigt sich: Wenn wir unseren Kindern einen Ort schaffen wollen, an dem Lebenslust, Weltentdeckung, Selbstbestimmung und Beteiligung, Besonderheit und Gemeinsamkeit gelebt werden können, obwohl es sich um eine Einrichtung mit institutionellen Zwängen handelt, dann geht das nur, wenn wir uns öffnen. Das tun wir!
Kinderschutzkonzept der KiTa Arche Noah
Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII hat jede Kindertageseinrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen geschützt werden können. Es ist somit die Aufgabe der Träger das Kindeswohl in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen und als Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII über ein entsprechendes Schutzkonzept zu verfügen.
Kinder unterliegen einem besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Schutzauftrag. Dies bedeutet, dass sie einen umfassenden Schutz vor Gefährdungen benötigen, sowohl im familiären als auch im institutionellen Kontext.
Der Schutz der Kinder ist ein somit wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit und gehört durch die Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu unserem pädagogischen Auftrag. Im institutionellen Kontext beginnt der Kinderschutz bereits mit der pädagogischen Konzeption. Eine auf das Wohlergehen von Kindern sowie die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften ausgerichtete Konzeption kann nachhaltig dazu beitragen, Kinder im Sinne der Prävention zu stärken und vielfach vor Übergriffen zu schützen.
Täglich besuchen uns in der Kita Arche Noah Kinder, die wir als individuelle Menschen mit einzigartiger Lebensgeschichte und unterschiedlichen Vorerfahrungen sehen. Jedes dieser Kinder hat ein Recht auf einen gewaltfreien Umgang und die Entwicklung seiner Persönlichkeit. Wir übernehmen Verantwortung für den Schutz dieser Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt innerhalb der Einrichtung sowie im persönlichen Umfeld der Kinder. Kinderschutz ist aber mehr als nur das Abwenden eines Gefährdungsrisikos. Kinderschutz bedeutet, über den reinen Schutzaspekt hinaus, eine grundlegende Förderung und Beteiligung der Kinder innerhalb unserer Kita zu ermöglichen.